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Die Schweiz ist gemäss EU-Rückführungsrichtlinie verpflichtet, ein «wirksames System für die Überwachung von Rückführungen» einzurichten. Es soll sichergestellt werden, dass die Würde der von Ausschaffung betroffenen Personen geachtet und die rechtsstaatlichen Standards im Rückführungsverfahren eingehalten werden.
Zu diesem Zweck wird in der Schweiz ein Ausschaffungsmonitoring etabliert, das den Ausschaffungsprozess aus unabhängiger Perspektive beobachtet und dokumentiert.
Das Monitoring schafft transparente und überprüfbare Strukturen, die nicht nur die auszuschaffenden Personen, sondern auch das ausschaffende Personal wirksam vor Übergriffen und Verdächtigungen schützen können.