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Die Mitarbeit des SEK erfolgt auf Anfrage des Bundesamtes für Migration. In einer komplexen und schwierigen politischen Situation sind der Politik die Moderations- und Vermittlungskompetenzen der Kirche unverzichtbar.
Im Dienst an den Menschen und zum Schutz ihrer Rechte hat sich der SEK entschieden, das auf eine halbjährige Pilotphase beschränkte Mandat zu übernehmen.
Im Vorfeld hat sich der Kirchenbund in seinen migrationsethischen Äusserungen für ein solches Monitoringinstrument stark gemacht und befindet sich in diesem Anliegen in grosser Übereinstimmung mit anderen Kirchen in Europa.