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Der SEK setzt sich ein für die auszuschaffenden Menschen und nicht für das Ausschaffungsrecht. Es ist eine Sache, sich für den Schutz von Ausgewiesenen einzusetzen. Es ist eine ganz andere Sache, sich für das Instrument der Ausschaffung stark zu machen. Beide Absichten werden oft vermischt oder verwechselt.

Dies darf aber nicht dazu führen, besser «die Finger davon zu lassen» wenn die menschenwürdige Behandlung von Menschen auf dem Spiel steht. Der Kirchenbund kann nicht gleichzeitig seine Ablehnung der Ausschaffungsinitiative menschenrechtlich begründen und sich in dem Moment vornehm zurückhalten, wo die Menschenrechtsfrage praktisch wird. Über das Für und Wider der Ausschaffung können die Meinungen weit auseinandergehen.

Keine Meinungsunterschiede darf es dagegen darüber geben, dass die Ausschaffungspraxis den Grundsätzen der Humanität ohne Wenn und Aber genügen muss. Menschenrechte sind nicht nur ein theoretisches Problem der grossen Politikgestaltung, sondern – zuerst und vor allem – praktischer Auftrag ihrer konkreten Durchsetzung.

Zurückhaltung ist in den Augen des Kirchenbundes inkonsequent. Deswegen setzt er sich sowohl im politischen Streit wie beim staatlichen Handeln für die Durchsetzung der Menschenrechte ein.